IGeL-Leistungen

Viele Frauenarztpraxen bieten einen Teil der von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommenen Leistungen als so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Diese „Serviceleistungen“ müssen Sie als Patientin selbst bezahlen.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle medizinisch 
erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen.
  • Mehr Untersuchungen müssen nicht notwendigerweise mehr Sicherheit bedeuten, 
sie können mitunter auch Verunsicherung, weitere Kontrolluntersuchungen und ggf. auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben.
 Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen und diagnostische Maßnahmen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jede Frau ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt.

Die Untersuchungen im Einzelnen:

Die Kosten werden auf der Grundlage der GOÄ (private Gebührenordnung für Ärzte) errechnet.
→ Wahlleistungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung für Krebserkrankungen
→ Wahlleistungen im Rahmen der Frauenheilkunde
→ Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge

→ Wie umgehen mit IGeL?

1. Wahlleistungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung für Krebserkrankungen:

Krebsvorsorge „plus“ durch Ultraschall
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung beinhaltet für alle Frauen ab 20 Jahren das Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke und den Zellabstrich vom Muttermund. Ab 30 gehört das Abtasten der Brust dazu, ab 50 die Enddarmaustastung und der Stuhltest, ab 55 das Angebot der Darmspiegelung.
 
Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken gehört nicht zur normalen Krebsfrüherkennung. Umfangreiche Studien haben bisher nicht nachweisen können, dass, statistisch gesehen, diese Zusatzuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen einen Nutzen bringt. Für die einzelne Frau kann diese Untersuchung dennoch sinnvoll und beruhigend sein.
Kosten: € 35,-

Dünnschicht-Zytologie
Spezielle Methode, um die vom Gebärmutterhals abgenommen Zellen besser sichtbar und im Labor beurteilbar zu machen. Ob dadurch tatsächlich seltener eine Krebserkrankung übersehen wird, ist wissenschaftlich noch nicht bewiesen.
Kosten: Ca. € 40,- (incl. Abstrich + ärztliche Beratung)

HPV-Abstrich
Untersuchung auf Humane Papilloma Viren. Der HPV-Abstrich wird als Zusatz zum normalen Zellabstrich („PAP-Abstrich“) angeboten, da bekannt ist, dass Gebärmutterhalskrebs u.a. durch eine HPV-Infektion verursacht wird. Die Aussagekraft des Tests ist noch umstritten, da sich das Virus bei Frauen bis zum 30. Lebensjahr sehr häufig (in 30 bis zu 50%!) findet, die Infektion jedoch meist folgenlos ausheilt. Auch später entwickelt sich nur im Ausnahmefall (2- 3%) aus der Infektion tatsächlich eine Krebserkrankung.
So würden positiv getestete Frauen beunruhigt, ohne jedoch eine Behandlungsmöglichkeit zu haben außer abzuwarten und zu kontrollieren, denn gegen das Virus gibt es keine Behandlung.
Für negativ getestete Frauen gäbe es allerdings eine größere Sicherheit, da Frauen ohne HPV-Infektion kaum ein Risiko haben, an einem Gebärmutterhalskrebs zu erkranken.
Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass eine Kombination von PAP- und HPV- Abstrich die Sterblichkeit an Gebärmutterhalskrebs senkt.
Derzeit wird der HPV-Abstrich von den Kassen nur übernommen bei auffälligem PAP-Abstrich, um abzuschätzen, ob ein erhöhtes Risiko für eine Krebsentstehung vorliegt.
Kosten: € 55,- (incl. Abstrich + ärztliche Beratung)

Immunologischer Stuhltest
Zur Früherkennung von Darmkrebs bieten die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr jährlich einen Test zur Suche nach Blut im Stuhl an. Ab dem 56. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Früherkennung von Darmkrebs durchführen zu lassen (Wiederholung nach zehn Jahren). Alternativ bezahlt die Krankenkasse sonst weiter alle zwei Jahre einen Stuhltest.

Es existiert ein immunologischer Schnelltest zum Nachweis von Blut im Stuhl, der einfacher zu handhaben ist und auch eine Diät vor der Probenentnahme überflüssig macht. Dieser Test ist im Nachweis von Blut empfindlicher.
 Er wird von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Kosten: € 35,-

2. Wahlleistungen im Rahmen der Frauenheilkunde:

Einlage der Spirale
Einlage und Materialpreis einschließlich US-Kontrolle im 1. Jahr:
Kupferspirale: € 180.-
Hormonspirale: € 340.-
Kupferkette (Gynefix): € 270.-
Kupferball (IUB): € 280.-

Einlage eines Hormonstäbchens
Implanon® € 340.-

Anpassung Diaphragma
€ 40.-

Ultraschall-Kontrolle der Spirale
Ob eine Spirale tatsächlich „richtig“ in der Gebärmutter liegt, lässt sich nur durch Ultraschall herausfinden. Die Kontrollen im ersten Jahr der Einlage sind kostenfrei, alle weiteren nicht.
 Weitere Kontrollen sind sinnvoll alle 6-12 Monate.
Kosten: € 20.-

3. Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge:

Ultraschall
Die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen genügen, um die Entwicklung des Kindes beurteilen zu können.
Besteht der Verdacht auf eine Fehlentwicklung oder Entwicklungsverzögerung, bezahlen die Krankenkassen die notwendige zusätzliche Spezial-Ultraschalluntersuchung.

Ultraschall vom Baby (Babyfernsehen) ohne besonderen Grund muss selbst bezahlt werden.
Kosten: € 25,- pro Ultraschall oder
€ 90,- als Gesamtpaket (max. 5 zusätzl. US pro Schwangerschaft).

Ersttrimestertest/NT-Messung (Nackentransparenz)
Durch eine spezielle Ultraschalluntersuchung in Kombination mit Laborwerten kann in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche eine Risikoeinschätzung für eine angeborene Erkrankung (z. B. Chromosomenanomalie) des Kindes gemacht werden. Diese Untersuchung wird generell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Grundsätzlich muss eine genaue Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und Konsequenzen dieser Untersuchung erfolgen. In den meisten Fällen besteht keine Therapiemöglichkeit, aber es kann sich die Frage nach einem Abbruch der Schwangerschaft stellen.
Kosten: € 122,- mit Labor, nur NT-Messung € 56,-

Literatur-Tipp: Broschüre der BZgA „Pränataldiagnostik – Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen“

Nichtinvasiver Pränataltest (NIPT)
Beim nichtinvasiven Pränataltest handelt es sich um einen vorgeburtlichen Screeningtest über die Blutabnahme der Mutter auf die häufigsten numerischen Chromosomenstörungen des ungeborenen Kindes. Der Focus liegt auf dem Chromosom 21 (Down-Syndrom), 18 (Edwards-Syndrom) und 13 (Patau-Syndrom) und X und Y.  Der Test ist ab der 10. (bis 32.) Schwangerschaftswoche möglich. Ab der 15. Schwangerschaftswoche kann die Geschlechtsmitteilung erhalten sein. Mit diesem Verfahren können keine organischen Störungen und andere Erkrankungen des ungeborenen Kindes nachgewiesen werden. Der genetische Test kann eine gründliche Ultraschalluntersuchung keinesfalls ersetzen und hat Grenzen bezüglich Mosaiken und strukturellen Chromosomenänderungen.
Kosten ca. € 500,-

3D/4D-Ultraschall (Babyfernsehen)
Keine medizinisch notwendige Untersuchung.
Kosten: € 85,- (inclusive USB-Stick)

Blutuntersuchungen
Antikörpertests auf Infektionen, wie z. B. Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken sind ohne besonderen Grund keine Kassenleistung.

Toxoplasmose
Bei durchgemachter Toxoplasmose haben Sie Antikörper und sind vor einer erneuten Infektion geschützt. Stellt sich also heraus, dass ein Schutz besteht, können Sie beruhigt sein. 
Wenn Sie keine Antikörper haben und damit nicht geschützt sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein: kein rohes Fleisch, kein Kontakt zu Katzenkot, Gartenarbeit nur mit Handschuhen, etc..

Kontrolluntersuchungen alle 8-10 Wochen sind in diesem Fall sinnvoll. Denn, sollte es trotz aller Vorsicht zu einer frischen Infektion kommen, kann bei rechtzeitigem Beginn effektiv behandelt und Fehlbildungen des Kindes meist verhindert werden.
Kosten: € 26,-

4. Wie umgehen mit IGeL? 

Wenn Ihnen eine Zusatzuntersuchung gegen Bezahlung angeboten wird, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Warum ist das keine Kassenleistung?
  • Was habe ich konkret davon?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich, falls ein auffälliger Befund erhoben 
wird?

Wenn Sie unsicher sind – nehmen Sie sich die Zeit, das Angebot zu überdenken. Es besteht kein Zeitdruck – Sie sind ja nicht behandlungsbedürftig! 
Und für alle Beschwerden und Erkrankungen gilt weiterhin: 
die notwendigen Untersuchungen und Behandlungen
 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in vollem Umfang!